- Einpunktklausel
- Form einer ⇡ Handelsklausel, wonach die Zeitpunkte bzw. Orte für den Gefahrenübergang und die Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer beisammen liegen, z.B. ⇡ Ankunftsvertrag.- Gegensatz: ⇡ Zweipunktklausel.- Vgl. auch ⇡ Incoterms.
Lexikon der Economics. 2013.